Doppelsitzer-
berechtigung
Doppelsitzerfliegen ermöglicht es, die eigene Freude am Fliegen unmittelbar mit anderen zu teilen. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass mit dem doppeltem Vergnügen auch eine vielfache Verantwortung verbunden ist. Darauf möchten wir jeden entsprechend vorbereiten.
In diesem Kurs können wir keinem Teilnehmer das Fliegen beibringen und lehren, dieses Können muss jeder Pilot bereits mitbringen. Ziel ist es, jedem Teilnehmer die Besonderheiten des Doppelsitzerflügels zu erläutern und im Umgang mit dem Passagier, der ja meist ein "Fluglaie" ist, zu schulen. Neben den notwendigen Techniken möchten wir dem angehenden Tandempiloten die erforderliche Umsicht und Vernunft - beides ist unseres Erachtens besonders wichtig - bewusst machen.
Voraussetzungen
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Für den Erhalt einer Doppelsitzerberechtigung für Paragleiter muss der Pilot seit 24 Monaten im Besitze des Paragleiterscheines für die jeweilige Startart (Hang oder Winde) sein und eine Flugerfahrung im Ausmaß von 200 Höhenflügen nachweisen können.
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Bestätigung eines zugelassenen Fliegerarzt über die körperliche Tauglichkeit.
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Positiv absolvierter Eingangstest.
Eingangstest
Seit März 2006 ist in Österreich, genauso wie in Deutschland, ein eigener Eingangstest erforderlich. Genaues dazu steht unter Eingangstest für Passagierflüge. Neben diesem Prozedere kann in Österreich auch direkt bei den vom OeAeC zugelassenen Prüfer der Flugtest absolviert werden.
das sind:
Liste der Personen die in Österreich Tandemeingangstest durchführen können:
Kursinhalt und Dauer
Teil I
eingeschränkter Doppelsitzerschein
Dauer: 4 Tage
Theorie mit Prüfung
Einweisungsflug
Ein Einweisungsflug in der jeweiligen Startart (Hang oder Winde) mit einem Fluglehrer
Starts
5 Starts am Übungshang
abwechslungsweise mit anderen Piloten und verschiedenen Doppelsitzerschirmen
Höhenflüge
5 Höhenflüge mit dem Doppelsitzer mit einem Piloten als Passagier
Prüfungsflug
Ein Prüfungsflug
Teil II
uneingeschränkter Doppelsitzerschein
Dauer: unbestimmt
Höhenflüge
30 Höhenflüge mit dem Doppelsitzer im zugelassenen Fluggelände und mit Flugauftrag der Flugschule. Passagiere müssen im Besitze einer gültigen Pilotenberechtigung sein.
Prüfungsflug
3 Prüfungsflüge
Eintragung in den Paragleiterschein
Nach erfolgreichem Abschluss der 3 Prüfungsflüge senden wir den Antrag zur Eintragung der Doppelsitzerberechtigung in den Paragleiterschein an den OeAeC.
Die Berechtigung
Gültigkeit
Die Doppelsitzerberechtigung ist für 3 Jahre gültig und kann nach Absolvierung eines Überprüfungsfluges mit dem Doppelsitzer verlängert werden. Dies ist im letzten Jahr der 3-jährigen Gültigkeit möglich. Die Verlängerung der Doppelsitzerberechtigung wird im Flugbuch eingetragen und von uns bestätigt. Gleichzeitig erfolgt durch uns die Meldung der Verlängerung an den Aeroclub. Dazu ist auch ein, zum Zeitpunkt der Verlängerung, gültiges fliegerärztliches Untersuchungsergebnis notwendig.
Achtung! Für die Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Nachschulung vorgeschrieben. Neben einer theoretischen Wissensüberprüfung sind 5 Höhenflüge mit dem Doppelsitzer unter Aufsicht notwendig.
Fliegerärztliche Untersuchung
Das fliegerärztliche Untersuchungsergebnis gilt längstens 3 Jahre. Es sind auch fliegerärztliche Nachweise aus anderen Flugbereichen gültig. Der Ablauf der fliegerärztlichen Gültigkeit kann unabhängig vom Ablauf der Gültigkeit der Pilotenlizenz sein. Jeder Pilot hat in Eigenverantwortung darauf zu achten, dass keine Unterbrechung entsteht. Für uns ist wichtig, dass während der Schulung sowie für die Eintragung in den Paragleiterschein eine gültige fliegerärztliche Untersuchung vorhanden ist. Mit dieser Regelung ist gewährleistet, dass, wenn Piloten mehrere Berechtigungen besitzen, nur eine Untersuchung notwendig ist.